INFORMATION


02.04.2025

Generalversammlung 2025

Die Generalversammlung findet am Montag, 16. Juni 2025 um 17.00 Uhr in Olten statt.


Qualifikationsverfahren 2016

Qualifikationsverfahren 2016


Chefexperte:

Christoph C. Sapper

Experten:

Andreas Dürr, Erwin Bolliger, Enrico Capararo, Roland Egloff, Sofia Farmakis, Beat Heidersberger, Beat Marthaler, Géraldine Stutz, Albulena Idrizi, Jannine Heinzer


Prüfungsdaten:

Allgemeine Fächer

13. Juni 2016

Berufskunde (m/s) und gestalten von Gravuren

03. Juni 2016 (08.45h - 18.00h)

Praktische Prüfung in den Betrieben

06. Juni bis 08. Juni 2016 (07.00h - 17.00h)

Benotungssitzung

10. Juni 2016 (16.30h - 19.30h)


Aufgebote

Die Lehrabschlussprüfungen werden einmal im Jahr durchgeführt. Sie finden in der Regel in den Monaten April, Mai und Juni statt. Der Versand der Prüfungsaufgebote erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Qualifikationsverfahren.

Sollten bei einem der angegebenen Experten Bedenken in Bezug auf Befangenheit Vorbehalte bestehen, so können diese, unter Angaben von Gründen, innert 8Tagen nach Erhalt des Aufgebotes vom Qualifikanten schriftlich beim Chefexperten eingereicht werden.

Organisation und Durchführung

Das Qualifikationsverfahren wird durch die Prüfungskommission 47 organisiert und durchgeführt. Die Experten werden durch die Prüfungskommission für 4 Jahre gewählt. Grundlage für die Abschlussprüfung ist die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für Graveurin EFZ / Graveur EFZ Nr. 44305.

Krankheit oder Unfall

Nach dem Erhalt des Aufgebotes ist bei Krankheit oder Unfall sofort der Chefexperte schriftlich zu benachrichtigen (mit Beilage des Arztzeugnisses).

Hilfsmittel

Nur die im jeweiligen Aufgebot ausdrücklich aufgeführten Hilfsmittel sind zugelassen. Missbrauch oder Verstoss gegen die Prüfungsbedingungen hat den Ausschluss von der Prüfung zur Folge.

Noten Auskunft

Es wird keine Auskunft über Noten oder Teilnoten erteilt. Die Resultate werden den Kandidatinnen und Kandidaten nach Abschluss aller Qualifikationsbereiche mittels Notenausweis schriftlich mitgeteilt. Auch Experten und Fachbetreuer dürfen keine Angaben über die Noten machen, sie unterstehen der Schweigepflicht

Fähigkeitszeugnis

Die Prüfungskommission stellt für alle Kandidatinnen und Kandidaten des Kanton Zürich den Notenausweis und sofern die Prüfung bestanden ist das Fähigkeitszeugnis aus. Lernende aus anderen Kantonen erhalten die Informationen durch das jeweilige kantonale Amt.

Die einzelnen Experteneinteilungen werden wir nicht auf unserer Homepage veröffentlicht.