Schule

Achtung Layoutbild!
Berufschule für Gestaltung Zürich
Die Berufsschule für Gestaltung Zürich bietet angehenden und ausgelernten Berufsfachleuten vielseitige Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Für die Berufe in den Bereichen Fotografie, Grafik, Druckvorstufe, Druck, Buchbinderei, Schrift- und Reklamegestaltung, Dekoration, Schmuck, (Graveur / Garveurin ) Keramik, Malerei und Lackiertechnik vermitteln über 150 Lehrerinnen und Lehrer, Kursleiterinnen und Kursleiter die erforderlichen Qualifikationen in der beruflichen Grundbildung, der berufsorientierten Weiterbildung und der höheren Berufsbildung. Wir setzen uns dafür ein, dass die rund 1800 Lehrlinge in der Grundbildung und über 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Kursen und Lehrgängen der beruflichen Weiterbildung, ihre Ausbildung mit hervorragenden Qualifikationen abschliessen können.
Berufsschule für Gestaltung Zürich
Ausstellungsstrasse 104
CH-8090 Zürich
Telefon 044 446 97 77
Fax 044 446 97 79
info@sgfz.ch
www.sgfz.ch
Offizieller Stundenplan Graveur/Graveurin
| Fächer | Kürzel | ||||||||
| Semester (20 Lektionen/Semester) | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
| Zeichnen | Z | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Berufskunde | BK | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| Gesellschaft | GES | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 |
| Sprache und Kommunikation | SUK | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 |
| Wochenlektionen | 9 | 9 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 |
Qualifikationsverfahren 2026
Chefexperte:
Christoph C. Sapper
Experten:
Roland Egloff, Sofia Farmakis, Beat Heidersberger, Géraldine Stutz, Janine Bernhard
Prüfungsdaten:
Berufskunde: Fachrechnen, Berufskunde mündlich, Berufskunde schriftlich, Gestalten von Gravuren
29.05.2026
Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
08.06.2026
Praktische Prüfung in den Betrieben
vorgegene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 24 Stunden
01. bis 03.06.2026
Akteneinsichtstermin
findet im Bedarfsfall am 01.07.2026 um 15.00 Uhr statt, im
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungstrasse 80
8090 Zürich
Aufgebote
Die Lehrabschlussprüfungen werden einmal im Jahr durchgeführt. Sie finden in der Regel in den Monaten April, Mai und Juni statt. Der Versand der Prüfungsaufgebote erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Qualifikationsverfahren.
Die einzelnen Experteneinteilungen werden wir nicht auf unserer Homepage veröffentlicht.
Sollten bei einem der angegebenen Experten Bedenken in Bezug auf Befangenheit Vorbehalte bestehen, so können diese, unter Angaben von Gründen, innert 8 Tagen nach Erhalt des Aufgebotes vom Qualifikanten schriftlich beim Chefexperten eingereicht werden.
Organisation und Durchführung
Das Qualifikationsverfahren wird durch die Prüfungskommission 47 organisiert und durchgeführt. Die Experten werden durch die Prüfungskommission für 4 Jahre gewählt. Grundlage für die Abschlussprüfung ist die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für Graveurin EFZ / Graveur EFZ Nr. 44305.
Krankheit oder Unfall
Nach dem Erhalt des Aufgebotes ist bei Krankheit oder Unfall sofort der Chefexperte schriftlich zu benachrichtigen (mit Beilage des Arztzeugnisses).
Hilfsmittel
Nur die im jeweiligen Aufgebot ausdrücklich aufgeführten Hilfsmittel sind zugelassen. Missbrauch oder Verstoss gegen die Prüfungsbedingungen hat den Ausschluss von der Prüfung zur Folge.
Notenauskunft
Es wird keine Auskunft über Noten oder Teilnoten erteilt. Die Resultate werden den Kandidatinnen und Kandidaten nach Abschluss aller Qualifikationsbereiche mittels Notenausweis schriftlich mitgeteilt. Auch Experten und Fachbetreuer dürfen keine Angaben über die Noten machen, sie unterstehen der Schweigepflicht
Fähigkeitszeugnis
Die Prüfungskommission stellt für alle Kandidatinnen und Kandidaten des Kanton Zürich den Notenausweis und sofern die Prüfung bestanden ist das Fähigkeitszeugnis aus. Lernende aus anderen Kantonen erhalten die Informationen durch das jeweilige kantonale Amt.
Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien sind identisch mit den Vorjahren und unter Downloads verfügbar.
